Wird die Strecke der Mainschleifenbahn zwischen Volkach-Astheim und Würzburg wieder für den Regelverkehr im SPNV geöffnet oder nicht? Eine Frage, die auch in der vergangenen Gesellschafterversammlung der Mainschleifenbahn Infrastruktur GmbH unbeantwortet blieb. Die beauftragten Planungsbüros gaben den Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschafter sowie Kreistags-Mitgliedern der Landkreise Kitzingen und Würzburg einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Planung – erstmals auch mit einer konkreten Berechnung und Kostenschätzung.
Grundlegend festzustellen war, dass die Reaktivierung insgesamt ein aufwändiges Unterfangen ist: Die Strecke, notwendige Straßenquerungen, technische Ausstattung und vieles mehr müssen an aktuelle Vorgaben und Richtlinien für den Schienenverkehr angepasst werden. Auch gilt es, das Reaktivierungsvorhaben eng mit der geplanten Ortsumgehung Prosselsheim zu verzahnen.
Reaktivierung komplexer als angenommen
Ein Team des Planungsbüros Schüßler-Plan präsentierte vornehmlich zwei Varianten der Streckenertüchtigung: Einmal mit dem Einbau einer sogenannten Planumsschutzschicht (PSS), eine spezielle Schicht zur Stabilisierung der Gleise und zusätzlichen Entwässerung, sowie einmal ohne. Eine klare Empfehlung sprachen die Ingenieure für die Variante mit Planumsschutz aus - wohingegen die Landeseisenbahnaufsicht (LEA) mit Sitz an der Regierung von Mittelfranken in Ansbach als Aufsichtsbehörde diese auf der Gesamtstrecke für nicht zwingend erforderlich erachtet.
Zwingend notwendig sind hingegen der Einbau von Weichen zur Einbindung an das bestehende Bahn-Netz bei Seligenstadt, Arbeiten an Weichen und Signaltechnik, die Einrichtung von Bahnübergängen sowie das Erstellen von Park & Ride beziehungsweise Bike & Ride-Parkplätzen an den Haltepunkten durch die Gemeinden. Ebenfalls berücksichtigt wurde bei der Vorplanung die geplante Ortsumgehung der Gemeinde Prosselsheim an den Staatsstraßen ST2260 und ST2270 sowie Maßnahmen des Umwelt- und Artenschutzes.
Die möglichen Kosten würden sich für die präsentierten Varianten je nach Umfang des Ausbaus auf 19 Millionen beziehungsweise 30 Millionen Euro netto belaufen – Steuern und Planungskosten sind dabei noch nicht berücksichtigt. Anfallende Kosten für die Ortsumgehung Prosselsheim oder die Parkflächen an den Halteorten wären dabei allerdings bereits inbegriffen. Neben den beiden Landkreisen Kitzingen und Würzburg würden einen Teil der Kosten folglich auch die an dem Projekt beteiligten Gemeinden, das Staatliche Bauamt sowie der Freistaat Bayern tragen.
Staatliche Förderung nach aktuellem Planungsstand nicht möglich
Auf Basis der vorgestellten Varianten wurde eine erste Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) angestrengt. Die Prüf-Parameter waren dabei auf das vereinfachte Verfahren für eine Förderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) zugeschnitten – ein einfacheres und vor allem schnelleres Verfahren, das der Bund 2022 speziell für Projekte bis zu einem Investitionsvolumen von 30 Millionen Euro ins Leben gerufen hatte. Eine positive NKU-Bewertung ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderverfahren– und damit eine 90-prozentige Förderung des Bundes. Die Gesellschafter hatten das vereinfachte Verfahren vor allem wegen der möglichen Zeitersparnis im Planungsverlauf verfolgt.
Bisher liefere allerdings keine der untersuchten Varianten im vereinfachten Verfahren einen Nachweis für einen „volkswirtschaftlichen Nutzen“, resümierte Stefan Schwarzbach von VCDB. Sprich: Die Reaktivierung der Mainschleifenbahn wäre nach der aktuellen Untersuchungsmethode im vereinfachten Verfahren nicht förderfähig.
Im Vergleich zur Potenzialanalyse der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), die deutlich positiv beim Fahrgastpotenzial ausfällt, bezieht das vereinfachte GVFG-Verfahren viele Fahrgastpotenziale nämlich nicht mit ein. Nicht berücksichtigt wurde dabei etwa, ob eine Anbindung der Mainschleifenbahn an den Regelverkehr möglicherweise auch einen förderlichen Effekt auf den Tourismus, die Nutzbarkeit der Strecke durch die in der Volkacher Mainfranken-Kaserne stationierten Bundeswehrtruppen oder auch für den Verkehr über das direkte Umfeld hinaus bis in den Landkreis Schweinfurt oder in Richtung Kitzingen habe.
Immerhin eine positive Nachricht brachte die Sitzung mit sich: Landschaftsplaner Michael Voit vom Planungsbüro WGF sieht für das Projekt bezüglich des Naturschutzes keine Hemmnisse. Zwar werde es im Vorfeld aufgrund der Lage am FFH-Schutzgebiet Mainaue sowie den beiden Vogelschutzgebieten Maintal und Gäulandschaft nordöstliches Würzburg Verträglichkeitsprüfungen benötigen. Er sehe jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass man den nötigen Ausgleich für den Naturschutz nicht leisten könne.
Wechsel ins Regelverfahren soll Reaktivierungs-Pläne am Leben halten
Wie soll es also weitergehen? Die Planungen für die Reaktivierung der Mainschleifenbahn sollen zunächst weiter angepasst werden. Die Gesellschafterversammlung beschloss außerdem eine erneute Nutzen-Kosten-Untersuchung im Regelverfahren anzustrengen. Parallel dazu sollen auch Einsparmöglichkeiten ermittelt werden, um Kosten zu senken. Dabei sollen vor allem die beiden vorliegenden Planungsvarianten weiterverfolgt und konkretisiert werden. Aber auch die bisher unklaren Unterhaltskosten für die Strecke sowie weitere Einsparungen im Busverkehr will man dabei untersuchen.
Landrätin Tamara Bischof und Landrat Thomas Eberth, der derzeit den Vorsitz über die Gesellschafterversammlung innehat, zeigten sich trotz der Ergebnisse des Planungsstands nicht entmutigt. „Mit dem vom Ingenieurbüro VCDB empfohlenen Wechsel ins Regelverfahren der Nutzen-Kosten-Untersuchung erhalten wir letztendlich Gewissheit, ob eine Reaktivierung der Strecke volkswirtschaftlich sinnvoll und damit förderfähig ist oder nicht. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden wir in der Gesellschafterversammlung entscheiden, ob und wie es weitergeht.“